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Da mit dieser Verordnung jedoch das Ausmaß der Harmonisierung in Bezug auf die verschiedenen Komponenten der digitalen Resilienz erhöht wird, indem Anforderungen an das IKT-Risikomanagement und die Meldung von IKT-Vorfällen eingeführt werden, die strenger sind als diejenigen im aktuellen Finanzdienstleistungsrecht der Union, stellt dies auch im Vergleich zu den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2555 eine stärkere Harmonisierung dar. Folglich verkörpert diese Verordnung eine Lex specialis zur Richtlinie (EU) 2022/2555. Es ist zugleich von entscheidender Bedeutung, dass eine enge Beziehung zwischen dem Finanzsektor und dem derzeit in der Richtlinie (EU) 2022/2555 festgelegten horizontalen Rahmen der Union für Cybersicherheit aufrechterhalten wird, um die Kohärenz mit den von den Mitgliedstaaten angenommenen Strategien für Cybersicherheit zu gewährleisten und es Finanzaufsichtsbehörden zu ermöglichen, auf Cybervorfälle aufmerksam gemacht zu werden, die andere unter die genannte Richtlinie fallende Sektoren betreffen.
Die Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte im Zusammenhang mit der vorliegenden Richtlinie als sektorspezifischer Rechtsakt…
Angesichts der Bedeutung der Cybersicherheit für die Resilienz kritischer Einrichtungen und im Sinne der Einheitlichkeit sollte möglichst dafür gesorgt werden,…
Auf Unionsebene enthalten derzeit die Richtlinien 2009/65/EG , 2009/138/EG , 2011/61/EU , 2013/36/EU , 2014/59/EU , 2014/65/EU , (EU) 2015/2366 und (EU)…
Da die vorliegende Verordnung in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2022/2556 des Europäischen Parlaments und des Rates eine Konsolidierung der Bestimmungen…
Angesichts der engen Verflechtungen zwischen der digitalen Resilienz und der physischen Resilienz von Finanzunternehmen ist in der vorliegenden Verordnung und…
Das potenzielle systemische Cyberrisiko, das mit der Nutzung von IKT-Infrastrukturen verbunden ist, die den Betrieb von Zahlungssystemen und die Erbringung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.