Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da größere Finanzunternehmen unter Umständen über umfangreichere Ressourcen verfügen und rasch Mittel für die Einrichtung von Governance-Strukturen und die Einführung verschiedener Unternehmensstrategien bereitstellen könnten, sollten nur Finanzunternehmen, die keine Kleinstunternehmen im Sinne dieser Verordnung sind, verpflichtet werden, komplexere Governance-Regelungen einzuführen. Diese Unternehmen sind besser gerüstet, um insbesondere spezielle Managementfunktionen für die Überwachung von Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern oder für den Umgang mit dem Krisenmanagement einzurichten, ihr IKT-Risikomanagement nach dem Modell der drei Verteidigungslinien zu strukturieren oder ein internes Modell für Risikomanagement und Kontrolle einzuführen und ihren IKT-Risikomanagementrahmen internen Revisionen zu unterziehen.
Finanzunternehmen, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen handelt, übertragen die Zuständigkeit für das Management und die Überwachung des IKT-Risikos an…
Finanzunternehmen, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen handelt, richten eine Funktion ein, um die mit IKT-Drittdienstleistern über die Nutzung von…
Finanzunternehmen, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen handelt, unterhalten redundante IKT-Kapazitäten mit Ressourcen, Fähigkeiten und Funktionen, die…
Um die vollständige Kontrolle über das IKT-Risiko zu behalten, müssen Finanzunternehmen über umfassende Kapazitäten verfügen, die ein leistungsfähiges und…
Ebenso sollten Finanzunternehmen, die als Kleinstunternehmen gelten oder dem vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen nach dieser Verordnung unterliegen, nicht…
Ungeachtet des in dieser Verordnung vorgesehenen breiten Geltungsbereichs sollten bei der Anwendung der Vorschriften für die digitale operationale Resilienz die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.