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Gebündelte Tests im Sinne dieser Verordnung — bei denen verschiedene Finanzunternehmen an einem TLPT teilnehmen und ein IKT-Drittdienstleister zu diesem Zweck direkt vertragliche Vereinbarungen mit einem externen Tester eingehen kann — sollten nur dann zulässig sein, wenn gerechtfertigt von nachteiligen Auswirkungen auf die Qualität oder Sicherheit derjenigen Dienstleistungen ausgegangen werden kann, die der IKT-Drittdienstleister für Kunden erbringt, bei denen es sich um nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallende Unternehmen handelt, oder auf die Vertraulichkeit von mit diesen Dienstleistungen in Verbindung stehenden Daten. Gebündelte Tests sollten auch Schutzvorkehrungen unterliegen (Leitung durch ein benanntes Finanzunternehmen, Abgleich der Anzahl der teilnehmenden Finanzunternehmen), damit ein strenges Testverfahren für diejenigen beteiligten Finanzunternehmen gewährleistet ist, die den Zielen des TLPT gemäß dieser Verordnung gerecht werden.
Wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sich die Einbindung eines IKT-Drittdienstleisters in einen TLPT gemäß Absatz 3 nachteilig auf die Qualität…
Finanzunternehmen stellen sicher, dass in Verträgen, die mit externen Testern geschlossen werden, eine ordentliche Handhabung der Ergebnisse von TLPT vorgesehen…
Um die auf Unternehmensebene verfügbaren internen Ressourcen zu nutzen, sollte der Einsatz interner Tester zur Durchführung von TLPT gemäß dieser Verordnung…
Grenzübergreifend tätige Finanzunternehmen, die die Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit in der Union ausüben, sollten in ihrem Herkunftsmitgliedstaat…
Um ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu erreichen und im Einklang sowohl mit den einschlägigen internationalen Standards (z. B. die „G7…
Darüber hinaus bleiben Schwachstellen, wenn keine IKT-Tests vorgeschrieben sind, unentdeckt, wodurch ein Finanzunternehmen IKT-Risiken ausgesetzt wird und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.