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Ein Finanzunternehmen sollte jederzeit die volle Verantwortung für die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dieser Verordnung tragen. Die Finanzunternehmen sollten bei der Überwachung der Risiken, die auf Ebene der IKT-Drittdienstleister entstehen, einen verhältnismäßigen Ansatz verfolgen, indem Art, Umfang, Komplexität und Bedeutung ihrer IKT-bezogener Abhängigkeiten und die Kritikalität oder Bedeutung der Dienste, Prozesse oder Funktionen, die den vertraglichen Vereinbarungen unterliegen, letztlich je nach Sachlage anhand einer sorgfältigen Bewertung jeglicher potenzieller Auswirkungen auf die Kontinuität und Qualität von Finanzdienstleistungen auf Einzel- und Gruppenebene gebührend berücksichtigt werden.
Finanzunternehmen, die vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit getroffen haben, bleiben…
Finanzunternehmen, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen handelt, richten eine Funktion ein, um die mit IKT-Drittdienstleistern über die Nutzung von…
Um eine solide Überwachung des IKT-Drittparteienrisikos im Finanzsektor zu gewährleisten, sind eine Reihe grundsatzbasierter Regeln festzulegen, um…
Die Durchführung einer solchen Überwachung sollte nach einem strategischen Ansatz für das IKT-Drittparteienrisiko erfolgen, der durch die Annahme einer eigenen…
Der Überwachungsrahmen sollte nicht die Anforderung an Finanzunternehmen ersetzen, die Risiken, die die Nutzung von IKT-Drittdienstleistern mit sich bringt,…
Um der Komplexität der verschiedenen IKT-Risikoquellen und dabei zugleich der Vielzahl und Vielfalt der Anbieter technologischer Lösungen, die eine reibungslose…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.