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Die Durchführung einer solchen Überwachung sollte nach einem strategischen Ansatz für das IKT-Drittparteienrisiko erfolgen, der durch die Annahme einer eigenen Strategie für das von IKT-Drittdienstleistern ausgehende Risiko durch das Leitungsorgan des Finanzunternehmens formalisiert wird, und zwar auf der Grundlage einer kontinuierlichen Überprüfung aller Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern. Um die Aufsichtsbehörden für Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern zu sensibilisieren und die Arbeiten im Zusammenhang mit dem durch diese Verordnung geschaffenen Überwachungsrahmen weiter zu unterstützen, sollten sämtliche Finanzunternehmen verpflichtet werden, ein Informationsregister mit allen vertraglichen Vereinbarungen betreffend die Nutzung von IKT-Dienstleistungen, die von IKT-Drittdienstleistern bereitgestellt werden, zu führen. Die Finanzaufsichtsbehörden sollten in der Lage sein, das vollständige Register oder bestimmte Abschnitte des Registers anzufordern und somit wesentliche Informationen zu erhalten, die ein umfassenderes Verständnis der IKT-bezogenen Abhängigkeiten von Finanzunternehmen ermöglichen.
Finanzunternehmen führen und aktualisieren im Rahmen ihres IKT-Risikomanagementrahmens auf Unternehmensebene sowie auf teilkonsolidierter und konsolidierter…
der Abhängigkeit von Finanzunternehmen von den Dienstleistungen des betreffenden IKT-Drittdienstleisters mit Blick auf kritische oder wichtige Funktionen von…
die Verpflichtung des IKT-Drittdienstleisters zur uneingeschränkten Zusammenarbeit bei Vor-Ort-Inspektionen und Audits, die von den zuständigen Behörden, der…
Um eine solide Überwachung des IKT-Drittparteienrisikos im Finanzsektor zu gewährleisten, sind eine Reihe grundsatzbasierter Regeln festzulegen, um…
Ein Finanzunternehmen sollte jederzeit die volle Verantwortung für die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dieser Verordnung tragen. Die Finanzunternehmen…
Unter Berücksichtigung der potenziellen Systemrisiken, die mit der verstärkten Auslagerung und der Konzentration der Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.