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Um die Kriterien für die Einstufung von IKT-Drittdienstleistern als kritisch weiter zu quantifizieren und zu präzisieren und um Überwachungsgebühren zu harmonisieren, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung in Bezug auf Folgendes zu erlassen: die weitere Präzisierung der systemischen Auswirkungen, die ein Ausfall eines Dienstes oder ein operativer Ausfall eines IKT-Drittdienstleisters auf die Finanzunternehmen haben könnte, für die er IKT-Dienstleistungen bereitstellt; die Anzahl global systemrelevanter Institute (G-SRI) oder anderer systemrelevanter Institute (A-SRI), die auf den betreffenden IKT-Drittdienstleister angewiesen sind; die Zahl der IKT-Drittdienstleister, die auf einem bestimmten Markt tätig sind; die Kosten für die Migration von Daten und IKT-Arbeitslasten zu anderen IKT-Drittdienstleistern; sowie den Betrag der Überwachungsgebühren und die damit verbundene Zahlungsweise. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, sollten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten erhalten, und ihre Sachverständigen sollten systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission haben, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Um auf der Grundlage dieser Richtlinie ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen…
Damit den technischen Aspekten von Datenverarbeitungsdiensten Rechnung getragen wird, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290…
Zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Ergänzung dieser…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte hinsichtlich der Einführung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen und der…
Um die wirksame Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen in Bezug auf Drittstaaten-CCPs sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis…
Zur Ergänzung oder Änderung einiger nicht wesentlicher Elemente dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.