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Rahmenvereinbarungen sind eine effiziente Beschaffungsmethode, die von öffentlichen Auftraggebern und Auftraggebern weithin genutzt wird. Die den Einkäufern nach Abschluss der Rahmenvereinbarung gewährte Flexibilität sollte von der vorliegenden Verordnung nicht berührt werden. Daher sollte die in der vorliegenden Verordnung vorgesehene Meldepflicht für drittstaatliche Zuwendungen bei öffentlichen Vergabeverfahren auf das Verfahren beschränkt werden, das dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung selbst vorausgeht, und nicht für Aufträge gelten, die auf einer Rahmenvereinbarung beruhen.
Aufträge, die auf einer Rahmenvereinbarung beruhen, werden nach den in diesem Absatz und in den Absätzen 3 und 4 beschriebenen Verfahren vergeben. Diese…
Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung erfolgt im Wege einer nach dieser Verordnung anwendbaren Verfahrensart. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist so…
Für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung befolgen die Auftraggeber die Verfahrensvorschriften dieser Richtlinie in allen Phasen bis zur Zuschlagserteilung der…
Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung erfolgt im Wege einer nach dieser Verordnung geltenden Verfahrensart. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist so…
Das Instrument der Rahmenvereinbarungen findet breite Anwendung und wird europaweit als eine effiziente Beschaffungsmethode angesehen. Daher sollte daran…
Das Instrument der Rahmenvereinbarungen kann in der gesamten Union als effiziente Beschaffungsmethode angewandt werden; allerdings gilt es, durch eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.