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Angesichts der Dringlichkeit von Vergabeverfahren, die gemäß Artikel 27 Absatz 3 oder Artikel 28 Absatz 6 der Richtlinie 2014/24/EU oder Artikel 45 Absatz 3 der Richtlinie 2014/25/EU durchgeführt werden, sollte sich die Kommission nach besten Kräften bemühen, solche Verfahren im Laufe einer Vorprüfung und einer eingehenden Prüfung vorrangig zu behandeln, um so bald wie möglich zu einem guten Ergebnis zu gelangen. Dies sollte entsprechend für ähnliche Verfahren gelten, die gemäß der Richtlinie 2014/23/EU durchgeführt werden.
Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß der Richtlinie 2014/24/EU, wenn eine der Tätigkeiten, für die der Auftrag bestimmt ist, der vorliegenden Richtlinie unterliegt…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Angesichts des bestehenden Rechtsrahmens für Rechtsbehelfe in den Bereichen, die durch die Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU geregelt werden, sollten die…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Die Kommission kann das in den Absätzen 2 bis 5 vorgesehene Verfahren anwenden, wenn sie vor Abschluss eines Vertrags zu der Auffassung gelangt, dass bei einem…
Aufgrund der Besonderheiten von mehrstufigen Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollte die Kommission eine Vorprüfung anhand der einschlägigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.