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Öffentliche Einkäufer neigen stark dazu, die Einkäufe zu zentralisieren, um Skaleneffekte und Effizienzgewinne zu erzielen. Diese zentralen Beschaffungsstellen sind öffentliche Auftraggeber oder Auftraggeber im Sinne der Richtlinien 2009/81/EG, 2014/24/EU und 2014/25/EU. Es ist daher angemessen, dass die Kommission in der Lage sein sollte, drittstaatliche Subventionen im Zusammenhang mit Aufträgen, die von diesen öffentlichen oder anderen Auftraggebern vergeben werden, zu prüfen.
Die Mitgliedstaaten können festlegen, dass die Auftraggeber Bau-, Liefer- und/oder Dienstleistungen durch zentrale Beschaffungsstellen erwerben dürfen.
Ein Mitgliedstaat darf seinen öffentlichen Auftraggebern nicht untersagen, zentrale Beschaffungstätigkeiten in Anspruch zu nehmen, die von zentralen…
Die Mitgliedstaaten können festlegen, dass die öffentlichen Auftraggeber Lieferungen und/oder Dienstleistungen von zentralen Beschaffungsstellen erwerben…
Zentrale Beschaffungsverfahren ermöglichen es, den Wettbewerb auszuweiten und die Effizienz des Beschaffungswesens zu verbessern. Die Mitgliedstaaten sollten…
Öffentlichen Auftraggebern sollte es gestattet sein, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Ausübung zentralisierter Beschaffungstätigkeiten an eine…
Die vergaberechtlichen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft gestatten die gemeinsame Beschaffung von Waren und Dienstleistungen durch mehrere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.