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Um jedoch eine angemessene Versorgung zu gewährleisten und ernsthafte Störungen auf einigen Unionsmärkten zu vermeiden, ist es erforderlich, die Kontingente mit den laufenden Nummern 09.2600, 09.2742, 09.2698 und 09.2835 für bestimmte Waren mit Ursprung in Russland (TARIC-Codes 2712903910, 2926100010, 3204170030 und 7604291030) aufrechtzuerhalten. Diese Waren machten in den Jahren 2019 bis 2021 mehr als 50 % des Gesamtwerts der Einfuhren in die Union aus, wobei es keine oder nur begrenzte alternative Anbieter aus anderen Drittländern gab. Der Wert dieser Einfuhren lässt darauf schließen, dass die Wirtschaftsbeteiligten in der Union in sehr hohem Maße von diesen Einfuhren abhängig sind, und dass die Aufhebung der Kontingente für diese Akteure eine unverhältnismäßige Bürde darstellen würde.
Um jedoch eine angemessene Versorgung zu gewährleisten und ernsthafte Störungen auf einigen Unionsmärkten zu vermeiden, ist es erforderlich, die Aussetzung der…
Da die Kontingente mit den laufenden Nummern 09.2583 und 09.2876 zur Deckung des Bedarfs der Wirtschaftsbeteiligten in der Union nicht mehr ausreichen, sollte…
Da es im Interesse der Union liegt, eine angemessene Versorgung mit bestimmten gewerblichen Waren zu gewährleisten, sollten die Kontingentsmengen mit den…
Da die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.2723 und 09.2763 zur Deckung des Bedarfs der Wirtschaftsbeteiligten in der Union nicht mehr ausreichen,…
Angesichts der Verschlechterung der Beziehungen zwischen der Union und Russland und zur Gewährleistung der Kohärenz mit den Maßnahmen und Grundsätzen der Union…
Die Aussetzung nach Absatz 2 gilt nicht für Erzeugnisse oder Waren mit Ursprung in Russland oder Belarus, auch nicht für die laufenden Kontingentsnummern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.