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Folgendes ist verboten:
der Erwerb von neuen oder die Ausweitung einer bestehenden Beteiligung am Eigentum an Immobilien in den spezifizierten Gebieten;
der Erwerb einer neuen oder die Ausweitung einer bestehenden Beteiligung am Eigentum an oder der Kontrolle über Einrichtungen in den spezifizierten Gebieten, einschließlich des vollständigen Erwerbs einer solcher Einrichtung oder des Erwerbs von Anteilen daran und anderen Wertpapieren mit Beteiligungscharakter einer solchen Einrichtung;
das Abschließen von Vereinbarungen oder das Beteiligtsein an Vereinbarungen zur Vergabe von Darlehen oder Krediten oder die sonstige Bereitstellung von Finanzierungen für Einrichtungen in den spezifizierten Gebieten oder für den nachgewiesenen Zweck der Finanzierung einer solchen Einrichtung;
die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen in den spezifizierten Gebieten oder mit Einrichtungen in den spezifizierten Gebieten;
die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, die direkt mit den unter den Buchstaben a bis d genannten Tätigkeiten in Zusammenhang stehen.
Die Verbote und Beschränkungen gemäß diesem Artikel gelten nicht für das Tätigen rechtmäßiger Geschäfte mit Einrichtungen außerhalb der spezifizierten Gebiete, unter der Voraussetzung, dass die damit zusammenhängenden Investitionen nicht für Einrichtungen in den spezifizierten Gebieten bestimmt sind.
Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten unbeschadet der Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Vertrag, der vor dem 23 Februar 2022 geschlossen wurden, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung eines solchen Vertrags erforderlich sind, sofern die zuständige Behörde mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unterrichtet wird.
für juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in den spezifizierten Gebieten unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im…
der Erwerb von Einrichtungen oder die Erweiterung einer Beteiligung an Einrichtungen in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten…
in Verbindung mit dem in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Verbot unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Gütern nach den…
in Verbindung mit den Verboten in den Absätzen 1 und 2 unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern gemäß den genannten…
den Verkauf oder Kauf von Gütern und Technologien oder von Finanzdienstleistungen oder technischen Dienstleistungen, auch dann wenn sie sich in Drittländern…
in Verbindung mit den Verboten in den Absätzen 1 und 2 unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern gemäß den genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.