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Mit dem Beschluss (GASP) 2022/266 werden Beschränkungen für Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und für die direkte oder indirekte Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit der Einfuhr solcher Waren festgelegt, mit Ausnahme von Waren, für die von der Regierung der Ukraine ein Ursprungszeugnis ausgestellt wurde.
Mit der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates werden mehrere im Beschluss (GASP) 2022/266 des Rates vorgesehene Maßnahmen umgesetzt, darunter bestimmte…
Der Beschluss (GASP) 2022/266 schränkt außerdem den Handel mit Gütern und Technologien zur Verwendung in bestimmten Sektoren in den nicht von der Regierung…
Angesichts dieser Umstände ist der Rat der Ansicht, dass die Einfuhr von Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der…
Angesichts der humanitären Krise aufgrund der unprovozierten Invasion der Ukraine durch Streitkräfte der Russischen Föderation hat der Rat am 13. April 2022 den…
Angesichts dieser ernsten Lage hält der Rat es für angemessen, den Titel des Beschlusses (GASP) 2022/266 zu ändern und den geografischen Geltungsbereich der…
Es ist verboten, im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren mit Ursprung in den in Absatz 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.