Erwägungsgrund 2 32022R0330
Am 25. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/329 des Rates zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen und geänderte Kriterien für die Aufnahme in die Liste vorgesehen.
Am 25. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/329 des Rates zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen und geänderte Kriterien für die Aufnahme in die Liste vorgesehen.