Erwägungsgrund 3 32022R0345
Am 1. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/346 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP und zur Verhängung weiterer restriktiver Maßnahmen im Hinblick auf die Bereitstellung von spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr für bestimmte russische Kreditinstitute und deren russische Tochterunternehmen, die für das russische Finanzsystem von Bedeutung sind und bereits restriktiven Maßnahmen der Union oder von Partnerländern unterliegen, sowie — vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen — für die Zusammenarbeit mit dem Russian Direct Investment Fund angenommen. Durch den Beschluss wird ferner — vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen — die Lieferung von Euro-Banknoten an Russland verboten.