Erwägungsgrund 3 32022R0350
Am 1. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/351 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP und zur Verhängung neuer restriktiver Maßnahmen gegen russische Medien, die sich an Propagandaaktionen beteiligen, angenommen.