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Am 2. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/356 angenommen, mit dem der Anwendungsbereich der Sanktionen auf die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. Februar 2022 infolge der Beteiligung von Belarus an der inakzeptablen und rechtswidrigen militärischen Aggression gegen die Ukraine, die nach dem Völkerrecht als Akt der Aggression einzustufen ist, ausgeweitet wird.
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/399 des Rates wird der Anwendungsbereich der Sanktionen auf die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24.…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/882 des Rates wird der Anwendungsbereich der Sanktionen auf die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24.…
Am 2. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/356 angenommen, mit dem der Titel des Beschlusses 2012/642/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen…
Am 2. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/356 angenommen, mit dem der Titel des Beschlusses 2012/642/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen…
Der Rat hat am 2. März 2022 den Beschluss (GASP) 2022/356 angenommen, mit dem der Titel des Beschlusses 2012/642/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen…
Am 2. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/356 angenommen, mit dem der Titel des Beschlusses 2012/642/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.