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Mit dem Beschluss (GASP) 2022/356 werden weitere Beschränkungen für den Handel mit Gütern, die für die Erzeugung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen verwendet werden, mit Mineralerzeugnissen, Kaliumchloridprodukten, Holzerzeugnissen, Zementerzeugnissen, Eisen- und Stahlerzeugnissen und Kautschukerzeugnissen eingeführt. Ferner werden die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus, die Ausfuhr von Gütern und Technologien, die zur militärischen, technologischen, verteidigungs- und sicherheitspolitischen Entwicklung von Belarus beitragen könnten, sowie die Ausfuhr von Maschinen verboten. Der Beschluss (GASP) 2022/356 ändert auch einige Bestimmungen über die Erfüllung von Verträgen, die vor dem 25. Juni 2021 geschlossen wurden, und die Bereitstellung von Finanzmitteln sowie Finanzhilfe und technischer Hilfe im Zusammenhang mit verbotenen Gütern.
Insbesondere ist es angebracht, weitere Beschränkungen für den Handel mit Gütern zu verhängen, die für die Erzeugung oder Verarbeitung von Tabakwaren,…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/327 werden weitere Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und Beschränkungen für die…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist es notwendig, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Dementsprechend wurde mit dem Beschluss (GASP) 2022/882 die Liste der…
Der Rat hat am 8. April 2022 den Beschluss (GASP) 2022/578 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen. Mit diesem wird die Liste der Kontrollen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1909 wird das Einfuhrverbot für Stahlerzeugnisse, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation haben oder aus der Russischen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/430 wird die Liste der Personen, die mit der russischen Verteidigungs- und Industriebasis in Verbindung stehen, erweitert, denen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.