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Mit der Verordnung (EU) 2022/109 wurden die Fangmöglichkeiten für 2022 für Nordseehering (Clupea harengus) festgesetzt. Diese Fangmöglichkeiten sollten mit dem historischen Zuweisungsschlüssel für Schweden, der in Artikel 121 Absatz 1 der Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Schweden zur Europäischen Union in der durch den Beschluss 95/1/EG des Rates geänderten Fassung festgelegt ist, in Einklang gebracht werden.
Mit der Verordnung (EU) 2022/109 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie…
Die Fangmöglichkeiten für Schiffe der Union und Norwegens sowie die Bedingungen für den gegenseitigen Zugang zu Fischereiressourcen in den Gewässern werden…
Die Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe in den norwegischen und den färöischen Gewässern sowie in den EU-Gewässern für Bestände, die mit diesen Ländern gemeinsam…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates vom 16. Dezember 2002 mit spezifischen Zugangsbedingungen und einschlägigen Bestimmungen für die Fischerei auf…
Die Fangmöglichkeiten für Unionsschiffe in norwegischen und färöischen Gewässern sowie für norwegische und färöische Schiffe in Unionsgewässern und die…
Die Union hat nach dem Verfahren, das in dem Fischereiabkommen über die Fischereibeziehungen mit den Färöern vorgesehen ist, mit diesem Vertragspartner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.