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Für einige Bestände werden die Fangmöglichkeiten und die Bedingungen für den Zugang zu den Fischbeständen für Schiffe in den Gewässern der Küstenstaaten jedes Jahr unter Berücksichtigung der Fischereikonsultationen zwischen den betreffenden Küstenstaaten festgelegt. Da über die Regelungen zur Quotenteilung für 2015 in Bezug auf skandinavischen Atlantikhering keine Einigung erzielt wurde, empfiehlt es sich, eine autonome Quote auf der Grundlage des Unionsanteils an diesem Bestand in den vergangenen Jahren festzusetzen. Anhang IB der Verordnung (EU) 2015/104 des Rates sollte daher entsprechend geändert werden.
Wenn eine Befischung eines Bestands oder einer Bestandsgruppe, der bzw. die der Europäischen Union im Rahmen eines internationalen Abkommens zur Verfügung…
Die NEAFC hat auf ihrer Jahrestagung 2014 eine Bestandserhaltungsmaßnahme für Rotbarsch in der Irmingersee erlassen, mit der die TAC und Quoten für 2015 für die…
Nach dem Ergebnis der Konsultationen zwischen den Küstenstaaten über die Bewirtschaftung von Makrele, Blauem Wittling, Skandinavischem Atlantikhering und…
Nach den Konsultationen zwischen den Küstenstaaten über die Bewirtschaftung von Makrele, Blauem Wittling, Skandinavischem Atlantikhering und Nordsee-Schellfisch…
Nach dem Ergebnis der Konsultationen zwischen der Union und Norwegen kann die Union Fangtätigkeiten von Unionsschiffen von bis zu 10 % über die der Union zur…
Bei den Konsultationen zwischen der Union und den Färöern über die Fangmöglichkeiten wurde für 2011 keine Einigung erzielt. Nach einer weiteren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.