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Die Fischereiaufwandsbeschränkungen für Unionsschiffe, die im ICCAT-Übereinkommensbereich Roten Thun (Thunnus thynnus) befischen, sowie die maximale Einsatz- und Aufzuchtkapazität der Zuchtbetriebe für Roten Thun beruhen auf den Angaben, die mit dem jährlichen Fangplan, dem jährlichen Fangkapazitätsmanagementplan und dem jährlichen Aufzuchtmanagementplan für Roten Thun übermittelt werden. Die Mitgliedstaaten haben diese Pläne gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1627 des Europäischen Parlaments und des Rates der Kommission zu übermitteln. Die Kommission übermittelt sodann dem ICCAT-Sekretariat den Fang- und Kapazitätsmanagementplan der Union, der den Fischereiaufwand sowie die maximale Einsatz- und Aufzuchtkapazität enthält, zur Erörterung und Genehmigung durch die ICCAT. Die ICCAT hat den Fang- und Kapazitätsmanagementplan der Union am 3. März 2022 gebilligt. Der Fischereiaufwand sowie die maximale Einsatz- und Aufzuchtkapazität, die in diesem Plan angegeben sind, sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.
Die Gesamtaufzucht- und Mastkapazität für Roten Thun und die Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu eingesetzt werden darf und auf die…
Die maximale Mast- und Aufzuchtkapazität für Roten Thun und die Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu eingesetzt werden darf und auf die…
Grundlage für die Fischereiaufwandsbeschränkungen für Fischereifahrzeuge der Union im Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission zur Erhaltung der…
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Fischereifahrzeuge der Union und andere Flotten beim Fang von Rotem Thun sicherzustellen, sollten die in der Empfehlung…
Nach der Beitrittsakte von 2012 und dem Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 sollten Bestimmungen über die Aufteilung von Fangmöglichkeiten, die Kroatien im Jahr…
Fünf Mitgliedstaaten haben der Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1627 des Europäischen Parlaments und des Rates Änderungen ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.