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Angesichts des sehr selektiven Ernennungsverfahrens und der Tatsache, dass die Zahl der Bewerber, die die Auswahlkriterien möglicherweise erfüllen, häufig gering ist, sollte die Amtszeit des Direktors der Agentur unter Berücksichtigung seiner Leistung und der Aufgaben und Anforderungen der Agentur in den kommenden Jahren einmal um bis zu fünf Jahre verlängert werden können. Darüber hinaus sollte ein hierauf gerichtetes Verfahren angesichts der Bedeutung der Stellung des Direktors und des umfassenden Charakters des Verfahrens, an dem das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission beteiligt sind, innerhalb von zwölf Monaten vor Ende der Amtsperiode des Direktors eingeleitet werden.
Die Amtszeit des Direktors beträgt fünf Jahre. Der Verwaltungsrat kann die Amtszeit einmal um höchstens fünf Jahre verlängern.
Die Amtszeit des Direktors beträgt fünf Jahre. Sie kann auf Vorschlag der Kommission, der mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrates…
Die Amtszeit des Direktors beträgt fünf Jahre. Während der letzten 12 Monate des Fünfjahreszeitraums führt die Kommission eine Bewertung durch, um insbesondere…
Der Direktor der Stiftung wird vom Vorstand für eine Amtszeit von fünf Jahren auf Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Liste mit mindestens drei…
Der Direktor wird vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer mindestens drei Bewerber umfassenden Liste ernannt, die von der Kommission nach einem allgemeinen…
Die Amtszeit des Direktors beträgt fünf Jahre. Auf Vorschlag der Kommission und nach einer entsprechenden Bewertung kann diese Amtszeit einmal um höchstens fünf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.