Erwägungsgrund 3 32022R0577
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/579 des Rates werden weitere restriktive Maßnahmen verhängt, die es verbieten, auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende übertragbare Wertpapiere an Belarus zu verkaufen und auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende Banknoten an Belarus zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.