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Bei der Überprüfung ihrer Durchführungsrechtsakte sollte die Kommission nach Anhörung des GEREK bewerten, inwieweit die Marktbedingungen, das Nutzungsverhalten, die Reisemuster, die Entwicklung und Konvergenz der Preise und das erkennbare Risiko einer Wettbewerbsverzerrung eine tragfähige Bereitstellung von Roamingdiensten zu Inlandspreisen für vorübergehende Reisen ermöglichen würden und ob die Anwendung und die Auswirkungen der Maßnahmen im Rahmen einer Regelung der angemessenen Nutzung auf Ausnahmefälle beschränkt werden können.
Es ist notwendig, das Funktionieren der Roamingvorleistungsmärkte sowie deren Wechselbeziehung mit dem Endkunden-Roamingmarkt zu überwachen und regelmäßig zu…
Zur Sicherstellung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für den Erlass detaillierter…
Im Rahmen der Überprüfung sollte die Kommission mit Unterstützung des GEREK die Auswirkungen der neuen Maßnahmen auf die Verbraucher und die Anbieter auch unter…
Für die Beurteilung der Wettbewerbsentwicklungen auf den Märkten für unionsweites Roaming und die regelmäßige Berichterstattung über Änderungen bei den…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Bestimmungen dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur…
Die Funktionsweise der Roamingvorleistungsmärkte sollte es den Betreibern ermöglichen, alle Kosten der Bereitstellung regulierter Roamingvorleistungsdienste,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.