Erwägungsgrund 7 32022R0612
Solange Unterschiede zwischen Inlands- und Roamingpreisen bestehen, kann nicht von einem Binnenmarkt für Telekommunikationsdienste gesprochen werden. Deshalb sollten die Unterschiede zwischen Inlands- und Roamingentgelten beseitigt werden, um einen Binnenmarkt für Mobilfunkdienste zu schaffen.