Gesetze
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Um sicherzustellen, dass Roamingkunden angemessen über die Qualität ihres Roamingdienstes informiert sind, sollten die Roaminganbieter die einschlägigen Informationen auf ihren Websites veröffentlichen. Zu diesem Zweck sollten sie auch Informationen über die Gründe bereitstellen, aus denen ein Roamingdienst nur unter weniger vorteilhaften Bedingungen als im Inland angeboten werden kann. Diese Informationen sollten insbesondere eine klare und verständliche Erläuterung möglicher erheblicher Abweichungen von den beworbenen oder geschätzten maximalen Upload- und Download-Geschwindigkeiten, die im Inland angeboten werden, enthalten und darlegen, wie sich solche Abweichungen auf den Roamingdienst auswirken können, den der Kunde erwirbt. Die Informationen könnten auch eine klare und verständliche Erläuterung dazu enthalten, wie sich Volumenbegrenzungen, die Geschwindigkeit, verfügbare Netzgenerationen und -technologien sowie andere Parameter für die Dienstqualität in der Praxis auf den Datenroamingdienst und insbesondere auf die Nutzung von Inhalten, Anwendungen und Diensten beim Roaming auswirken können.
Die Roaminganbieter veröffentlichen die in den Absätzen 3 und 4 genannten Informationen. Darüber hinaus veröffentlichen die Roaminganbieter Informationen über…
In Endkundenverträgen, die regulierte Endkunden-Roamingdienste jeglicher Art beinhalten, sollten die Merkmale der betreffenden regulierten…
Auch beim Roaming in der Union sollten Roamingkunden die Endkundendienste, die sie erwerben, mit der gleichen Dienstqualität wie zu Hause nutzen können. Zu…
Die Roaminganbieter bieten regulierte Endkunden-Roamingdienste nicht unter weniger vorteilhaften Bedingungen als im Inland an, insbesondere was die in dem…
Um die Transparenz der Endkundenpreise für Roamingdienste zu erhöhen und um den Roamingkunden die Entscheidung über die Nutzung ihrer mobilen Geräte im Ausland…
Die Roaminganbieter stellen ihren Kunden Informationen darüber bereit, wie sie unbeabsichtigtes Roaming in Grenzregionen tatsächlich vermeiden können. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.