Erwägungsgrund 8 32022R0612
Es sollte ein gemeinsamer, harmonisierter Ansatz angewandt werden, um sicherzustellen, dass den Nutzern terrestrischer öffentlicher Mobilfunknetze bei Reisen innerhalb der Union nehmen, keine überhöhten Preise für die Inanspruchnahme von Diensten für unionsweites Roaming zahlen, um auf diese Weise bei Roamingdiensten den Wettbewerb zwischen den Roaminganbietern zu fördern, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und sowohl Innovationsanreize als auch Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher zu wahren. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der betreffenden Dienste, ist ein derartiger gemeinsamer Ansatz erforderlich, um sicherzustellen, dass die Roaminganbieter innerhalb eines einzigen, einheitlichen Rechtsrahmens handeln können, der auf objektiven Kriterien beruht.