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Darüber hinaus sollten die Roaminganbieter zur Vermeidung von Rechnungsschocks eine oder mehrere kosten- oder volumenbezogene Obergrenzen für alle bei Datenroamingdiensten anfallenden Entgelte in der Rechnungswährung der Roamingkunden festlegen, die sie allen ihren Roamingkunden kostenlos anbieten, wobei eine entsprechende Meldung in einem Medienformat, das zu einem späteren Zeitpunkt erneut abgerufen werden kann, übermittelt werden sollte, wenn diese sich der Obergrenze nähern. Beim Erreichen der Obergrenze sollten die Kunden solche Dienste nicht länger empfangen oder für sie zu zahlen haben, sofern sie nicht ausdrücklich deren Fortsetzung zu den in der Meldung angezeigten Geschäftsbedingungen wünschen. In einem solchen Fall sollten sie mittels eines Medienformats, das zu einem späteren Zeitpunkt erneut abgerufen werden kann, unentgeltlich eine Bestätigung erhalten. Die Roamingkunden sollten die Möglichkeit erhalten, innerhalb einer angemessenen Frist auf die kosten- oder volumenbezogenen Obergrenzen zu verzichten oder sich gegen eine solche Obergrenze zu entscheiden. Sofern die Kunden nicht etwas anderes angeben, sollte auf sie eine Regelung mit pauschaler Obergrenze angewandt werden.
Jeder Roaminganbieter stellt all seinen Roamingkunden einen kostenlosen Zugang zu einer Funktion bereit, mit der rechtzeitig Informationen über den bisherigen…
Um die Transparenz der Endkundenpreise für Roamingdienste zu erhöhen und um den Roamingkunden die Entscheidung über die Nutzung ihrer mobilen Geräte im Ausland…
Kunden, die in Grenzregionen wohnen, sollten nicht unnötig hohe Rechnungen aufgrund von unbeabsichtigtem Roaming erhalten. Die Roaminganbieter sollten deshalb…
Die Roaminganbieter stellen ihren Kunden Informationen darüber bereit, wie sie unbeabsichtigtes Roaming in Grenzregionen tatsächlich vermeiden können. Die…
Überdies sollten Maßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz der Endkundenentgelte für alle Datenroamingdienste, einschließlich für Verbindungen zu…
Kunden, die einen Tarif mit vorausbezahltem Guthaben nutzen, können bei der Nutzung von Datenroamingdiensten ebenfalls einen Rechnungsschock erleiden. Deshalb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.