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Roaminganbieter sollten ihre Roamingkunden über die Möglichkeit des kostenlosen Zugangs zu Notdiensten durch Anrufe unter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 und über alternative Notrufzugangsarten, die Roamingkunden, insbesondere Roamingkunden mit Behinderungen, technisch zur Verfügung stehen, informieren. Alternative Notrufzugangsarten ermöglichen den Roamingkunden, insbesondere Roamingkunden mit Behinderungen, den Zugang zu Notdiensten auf andere Weise als durch Anrufe. Solche alternativen Zugangsarten können beispielsweise durch Notrufanwendungen, Nachrichtenübermittlung, Relay-Dienste oder durch Echtzeittext oder Gesamtgesprächsdienste gemäß Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2019/882 ermöglicht werden. Die Informationen über die Zugangsarten sollten durch eine SMS-Nachricht bereitgestellt werden, die die Roamingkunden über die Möglichkeit informiert, unter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 kostenlos auf Notdienste zuzugreifen, und die einen Link zu einer speziellen Webseite enthält, auf die kostenlos zugegriffen werden kann, die der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates entspricht und auf der in leicht verständlicher Weise die alternativen Notrufzugangsarten in dem besuchten Mitgliedstaat beschrieben werden, wobei nur diejenigen Zugangsarten angegeben werden, die für Roamingkunden technisch machbar sind. Auf der speziellen Webseite sollten Informationen in der Sprache bereitgestellt werden, in der der Roaminganbieter mit dem Roamingkunden kommuniziert.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Endnutzer angemessen über Bestehen und Nutzung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 sowie die…
Die Roaminganbieter stellen sicher, dass ihre Roamingkunden angemessen über die Arten des Zugangs zu Notdiensten im besuchten Mitgliedstaat informiert werden.…
Gemäß Artikel 109 der Richtlinie (EU) 2018/1972 müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass alle Endnutzer kostenlos Zugang zu Notdiensten über Notrufe zur am…
Die Endnutzer sollten die Möglichkeit haben, Notdienste über kostenlose und nicht an Zahlungsmittel gebundene Notrufe mittels Geräten zu erreichen, die…
Gemäß Artikel 110 der Richtlinie (EU) 2018/1972 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ihre öffentlichen Warnsysteme öffentliche Warnungen an betroffene…
Um die Transparenz der Endkundenpreise für Roamingdienste zu erhöhen und um den Roamingkunden die Entscheidung über die Nutzung ihrer mobilen Geräte im Ausland…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.