Gesetze
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Falls der Betreiber eines besuchten Netzes in dem besuchten Drittland es nicht zulässt, dass der Roaminganbieter das Nutzerverhalten seiner Kunden in Echtzeit überwacht, sollte der Roaminganbieter nicht verpflichtet sein, die kosten- oder volumenbezogenen Obergrenzen zum Schutz seiner Kunden bereitzustellen.
Den nationalen Regulierungsbehörden oder etwaigen anderen zuständigen Behörden, die für die Wahrung und Förderung der Interessen der regelmäßig in ihrem Land…
Kunden, die in Grenzregionen wohnen, sollten nicht unnötig hohe Rechnungen aufgrund von unbeabsichtigtem Roaming erhalten. Die Roaminganbieter sollten deshalb…
ob die Betreiber besuchter Netze in der Lage sind, die entstandenen effizienten Kosten der Bereitstellung regulierter Roamingvorleistungsdienste zu decken,…
Die Roaminganbieter unternehmen alle angemessenen Schritte, um ihre Kunden davor zu bewahren, Roamingentgelte für unbeabsichtigt genutzte Roamingdienste zu…
Die Roaminganbieter stellen ihren Kunden Informationen darüber bereit, wie sie unbeabsichtigtes Roaming in Grenzregionen tatsächlich vermeiden können. Die…
Darüber hinaus sollten die Roaminganbieter zur Vermeidung von Rechnungsschocks eine oder mehrere kosten- oder volumenbezogene Obergrenzen für alle bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.