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Mittelfristig sollte die Erleichterung des Maschine-zu-Maschine-Roamings und des Roamings im Bereich des Internets der Dinge (IoT) als wichtige Triebkraft für die Digitalisierung der Industrie der Union anerkannt werden und auf diesbezüglichen Strategien der Union in Bereichen wie Gesundheit, Energie, Umwelt und Verkehr aufbauen. Die Kommission sollte die Bedeutung des Roamings auf dem Markt für die Konnektivität zwischen Maschinen und dem IoT-Markt regelmäßig bewerten. Erforderlichenfalls sollte die Kommission nach Konsultation des GEREK auch Empfehlungen vorlegen. Das GEREK sollte auch die erforderlichen Daten erheben, damit die in den Berichten der Kommission über die Entwicklung von Maschine-zu-Maschine-Roaming und IoT-Geräten gemäß dieser Verordnung zu bewertenden Elemente überwacht werden können, wobei zellulare Konnektivitätslösungen auf der Grundlage lizenzfreier Frequenzen zu berücksichtigen sind.
Bei der Überprüfung ihrer Durchführungsrechtsakte sollte die Kommission nach Anhörung des GEREK bewerten, inwieweit die Marktbedingungen, das Nutzungsverhalten,…
Die Geschwindigkeit des Internetzugangs für den jeweiligen Nutzer hängt von zahlreichen Faktoren, unter anderem von der Internet-Verbundfähigkeit des Anbieters…
Der Zugang zu Nummerierungsressourcen nach transparenten, objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien ist eine wesentliche Voraussetzung für den Wettbewerb…
Für die Beurteilung der Wettbewerbsentwicklungen auf den Märkten für unionsweites Roaming und die regelmäßige Berichterstattung über Änderungen bei den…
Es ist notwendig, das Funktionieren der Roamingvorleistungsmärkte sowie deren Wechselbeziehung mit dem Endkunden-Roamingmarkt zu überwachen und regelmäßig zu…
In ihrer Mitteilung „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ vom 6. Mai 2015 äußerte die Kommission die Absicht, im Jahr 2016 Vorschläge für eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.