Erwägungsgrund 4 32022R1903VERORDNUNG (EU) 2022/1903 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Die Verordnung (EU) 2022/263 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32023R2603VERORDNUNG (EU) 2023/2603 DER KOMMISSION vom 22. November 2023 zur Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Die Verordnung (EU) 2022/2473 sollte daher entsprechend berichtigt werden —
Erwägungsgrund 17 32022R2563VERORDNUNG (EU) 2022/2563 DES RATES vom 19. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren
Die Verordnung (EU) 2021/2283 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 24 32023R0706VERORDNUNG (EU) 2023/706 DES RATES vom 30. März 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/1369 zwecks Verlängerung des Nachfragesenkungszeitraums für Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage und zur verstärkten Berichterstattung und Überwachung in Bezug auf die Umsetzung dieser Maßnahmen
Die Verordnung (EU) 2022/1369 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32023R2468VERORDNUNG (EU) 2023/2468 DER KOMMISSION vom 8. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 im Hinblick auf den International Accounting Standard 12 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2023/1803 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 43 32016R0072VERORDNUNG (EU) 2016/72 DES RATES vom 22. Januar 2016 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2016 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/104
Die Verordnung (EU) 2015/104 des Rates sollte daher entsprechend geändert werden.