Erwägungsgrund 7 32023R1569VERORDNUNG (EU) 2023/1569 DES RATES vom 28. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/2309 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
Die Verordnung (EU) 2022/2309 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32023R2607VERORDNUNG (EU) 2023/2607 DER KOMMISSION vom 22. November 2023 zur Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/2472 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2022/2472 sollte daher entsprechend berichtigt werden. —
Erwägungsgrund 3 32023R2603VERORDNUNG (EU) 2023/2603 DER KOMMISSION vom 22. November 2023 zur Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Die Verordnung (EU) 2022/2473 sollte daher entsprechend berichtigt werden —
Erwägungsgrund 22 32022R0515VERORDNUNG (EU) 2022/515 DES RATES vom 31. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/109 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern
Die Verordnung (EU) 2022/109 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32022R1903VERORDNUNG (EU) 2022/1903 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Die Verordnung (EU) 2022/263 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32023R2890VERORDNUNG (EU) 2023/2890 DES RATES vom 19. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren
Die Verordnung (EU) 2021/2278 sollte daher entsprechend geändert werden.