Erwägungsgrund 6 32022R0710
Die Kommission, die Mitgliedstaaten und der Antragsteller erhielten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde zu dieser Angabe, in welcher der Schluss gezogen wurde, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten die wissenschaftlichen Belege nicht ausreichten, um einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Anxiofit-1 und der Verringerung unterschwelliger und leichter Angst nachzuweisen. Da die gesundheitsbezogene Angabe somit die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 für die Aufnahme in die Unionsliste zugelassener Angaben nicht erfüllt, sollte sie nicht zugelassen werden.