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In der Verordnung (EU) Nr. 330/2010 der Kommission ist eine Gruppe von vertikalen Vereinbarungen beschrieben, bei der die Kommission davon ausging, dass die Voraussetzungen des Artikels 101 Absatz 3 AEUV in der Regel erfüllt waren. Die Erfahrungen mit der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 330/2010, deren Geltungsdauer am 31. Mai 2022 endet, waren, wie in der Evaluierung der Verordnung festgestellt, insgesamt positiv. In Anbetracht dieser Erfahrungen sowie neuer Marktentwicklungen wie des stark wachsenden elektronischen Handels und neuer oder an Bedeutung gewinnender Arten vertikaler Vereinbarungen ist es angezeigt, eine neue Gruppenfreistellungsverordnung zu erlassen.
Die Kommission hat eine Gruppe von vertikalen Vereinbarungen definiert, die ihrer Auffassung nach in der Regel die Voraussetzungen von Artikel 101 Absatz 3 AEUV…
In der Verordnung (EU) Nr. 1218/2010 der Kommission sind Gruppen von Spezialisierungsvereinbarungen definiert, die nach Auffassung der Kommission in der Regel…
In der Verordnung (EU) Nr. 1217/2010 der Kommission sind Gruppen von Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen definiert, die nach Auffassung der Kommission in…
Die Gruppenfreistellung nach der Verordnung (EU) Nr. 461/2010 ist auf vertikale Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor…
In der Verordnung (EU) Nr. 1217/2010 der Kommission sind Gruppen von Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen definiert, die nach Auffassung der Kommission in…
In der Verordnung (EU) Nr. 1218/2010 der Kommission sind Gruppen von Spezialisierungsvereinbarungen definiert, die nach Auffassung der Kommission in der Regel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.