Erwägungsgrund 2 32022R0943
Die estnische und die kroatische Sprachfassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
Die estnische und die kroatische Sprachfassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.