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Europol stellt Fachwissen zur Bekämpfung von Schwerkriminalität und Terrorismus zur Verfügung. Auf Ersuchen eines Mitgliedstaats sollten Europol-Bedienstete den zuständigen Behörden dieses Mitgliedstaats bei Operationen und Ermittlungen vor Ort operative Unterstützung — auch im Rahmen gemeinsamer Ermittlungsgruppen — leisten können, insbesondere durch Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs sowie durch (kriminal-)technische Unterstützung. Auf Ersuchen eines Mitgliedstaats sollten Europol-Bedienstete berechtigt sein, bei der Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen in diesem Mitgliedstaat anwesend zu sein. Europol-Bedienstete sollten keine Ermittlungsmaßnahmen durchführen.
Bei der Durchführung ihrer Aufgaben wendet Europol keine Zwangsmaßnahmen an. Das Europol-Personal kann den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten während der…
Grenzüberschreitende Fälle von schwerer Kriminalität oder Terrorismus erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der betroffenen…
Gemäß Artikel 6 des Beschlusses 2009/371/JI vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) können Europol-Bedienstete in…
Im Rahmen der besonderen Zuständigkeiten und Aufgaben der durch die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Agentur für…
Europol sollte die Mitgliedstaaten ersuchen können, in bestimmten Fällen, in denen eine grenzübergreifende Zusammenarbeit einen Zusatznutzen erbringen würde,…
Die Bedrohung, die von der Schwerkriminalität ausgeht, erfordert eine koordinierte, kohärente, multidisziplinäre und behördenübergreifende Reaktion. Europol…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.