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Die Kategorisierung personenbezogener Daten in einem bestimmten Datensatz kann sich im Laufe der Zeit ändern, wenn neue Informationen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen, beispielsweise gegenüber weiteren Verdächtigen, verfügbar werden. Daher sollte Europol berechtigt sein, während eines Zeitraums von höchstens 18 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem Europol feststellt, dass diese Daten unter ihre Ziele fallen, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn das zum Zwecke der Bestimmung der Kategorien von betroffenen Personen, auf die sich die Daten beziehen, unbedingt erforderlich und verhältnismäßig ist. Europol sollte in hinreichend begründeten Fällen und unter der Voraussetzung, dass eine solche Verlängerung notwendig und verhältnismäßig ist, diesen Zeitraum auf drei Jahre verlängern können. Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) sollte über die Verlängerung unterrichtet werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Bestimmung der Kategorien von betroffenen Personen nicht mehr notwendig und gerechtfertigt, so sollte Europol die personenbezogenen Daten löschen — in jedem Fall aber nach Ende des maximalen Verarbeitungszeitraums.
Bevor die Daten nach Absatz 2 des vorliegenden Artikels verarbeitet werden und sofern das unbedingt erforderlich ist, einzig um festzustellen, ob…
Spätestens drei Jahre nach Beginn der Verarbeitung personenbezogener Daten prüft Europol in allen Fällen, ob eine weitere Speicherung dieser Daten erforderlich…
Unbeschadet des Artikels 74a darf Europol bei personenbezogenen Daten, die Europol vor dem 28. Juni 2022 erhalten hat, prüfen, ob sich diese personenbezogenen…
Folgende Absätze werden eingefügt: „(6a) Bevor die Daten nach Absatz 2 des vorliegenden Artikels verarbeitet werden und sofern das unbedingt erforderlich ist,…
Angesichts des Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten sollte Europol personenbezogene Daten nicht länger speichern als für die Erfüllung ihrer Aufgaben…
Europol sollte personenbezogene Daten, die sie vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung erhalten hat und die nicht im Zusammenhang mit den in Anhang II…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.