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Um sicherzustellen, dass ein Mitgliedstaat die Analyseberichte von Europol in einem an strafrechtliche Ermittlungen anschließenden Gerichtsverfahren verwenden kann, sollte Europol die entsprechenden Ermittlungsdaten auf Ersuchen des betreffenden Mitgliedstaats, der EUStA oder von Eurojust speichern können, um die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Rückverfolgbarkeit des kriminalpolizeilichen Erkenntnisprozesses zu gewährleisten. Europol sollte solche Daten funktional von anderen Daten getrennt und nur so lange aufbewahren, wie das mit den betreffenden strafrechtlichen Ermittlungen zusammenhängende Gerichtsverfahren in dem Mitgliedstaat anhängig ist. Außerdem müssen der Zugang der zuständigen Justizbehörden sowie die Verteidigungsrechte, insbesondere das Recht Verdächtigter oder Beschuldigter oder ihrer Rechtsanwälte auf Zugang zu den Verfahrensakten, gewährleistet sein. Zu diesem Zweck sollte Europol alle Beweise und die Methoden, mit denen die Beweise von ihr erstellt oder erlangt wurden, dokumentieren, sodass die Verteidigung die Beweise tatsächlich überprüfen kann.
Europol darf die gemäß Absatz 1, Unterabsatz 1, Buchstabe a übermittelten Ermittlungsdaten und das Ergebnis der Verarbeitung dieser Daten auf Ersuchen des…
Europol bewahrt ein Dokument mit einer detaillierten Beschreibung des Prozesses und der Erwägungen auf, die dem Trainieren, Erproben und Validieren der…
Um zu gewährleisten, dass jede Datenverarbeitung im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen erforderlich und verhältnismäßig ist, sollten die…
Die im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen erhobenen Daten haben zugenommen und die Datensätze sind komplexer geworden. Die Mitgliedstaaten übermitteln…
Damit die Mitgliedstaaten unverzüglich die Informationen erhalten, die für die Einleitung von Ermittlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Schwerkriminalität…
Zum Zwecke der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, der Eigenkontrolle und der Sicherstellung der Unverfälschtheit und Sicherheit der Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.