Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates
Der Verwaltungsrat sollte nichtstimmberechtigte Beobachter, deren Stellungnahme von Belang für die Beratungen sein kann, einschließlich eines vom Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschuss benannten Vertreters, einladen können.
Erwägungsgrund 20 32016R0794Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen