Verordnung (EU) 2022/992 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1628 hinsichtlich der Verlängerung der Befugnis der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2016/1628 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 2 32022R0992
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