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Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/159 der Kommission wurde Bacillus amyloliquefaciens Stamm IT-45 als Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt. Im Zuge des Peer-Reviews der Risikobewertung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 kam die Behörde zu dem Schluss , dass bezüglich der Bewertung des Risikos der ernährungsbedingten Aufnahme durch die Verbraucher nicht alle Informationen vorlagen und eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich war. Dem Überprüfungsbericht für diesen Wirkstoff zufolge, der im Zuge der Risikobewertung für den Wirkstoff nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erstellt wurde, ist Bacillus amyloliquefaciens Stamm IT-45 für den Menschen nicht pathogen, ist nicht zu erwarten, dass er für die menschliche Gesundheit relevante Toxine produziert, und ist das von Metaboliten ausgehende Risiko für den Menschen vernachlässigbar. Unter Berücksichtigung des Peer-Reviews der Risikobewertung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Bacillus amyloliquefaciens Stamm IT-45, des Überprüfungsberichts sowie von Artikel 5 und Artikel 14 Absatz 2 Buchstaben a, c und d der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ist es nicht erforderlich, RHG für diesen Stoff festzulegen, und daher angezeigt, Bacillus amyloliquefaciens Stamm IT-45 in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1455 der Kommission wurde Bacillus amyloliquefaciens Stamm AH2 als Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt. Im Zuge…
Im Rahmen der Genehmigung des Wirkstoffs Bacillus subtilis Stamm IAB/BS03 wurde in die Kurzfassung des Dossiers ein RHG-Antrag gemäß Artikel 8 Absatz 1…
Der Wirkstoff Bacillus amyloliquefaciens subsp. plantarum Stamm D747 wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1316/2014 der Kommission genehmigt. Die…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/4 der Kommission wurde Purpureocillium lilacinum Stamm PL11 als Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt. Im Zuge des…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2314 der Kommission wurde die Genehmigung für den Wirkstoff Pythium oligandrum Stamm M1 erneuert. Im Zuge des…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/216 der Kommission wurde Trichoderma atroviride Stamm AGR2 als Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt. Im Zuge des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.