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Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/4 der Kommission wurde Purpureocillium lilacinum Stamm PL11 als Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt. Im Zuge des Peer-Reviews der Risikobewertung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 kam die Behörde zu dem Schluss , dass bezüglich der Bewertung des Risikos der ernährungsbedingten Aufnahme durch die Verbraucher nicht alle Informationen vorlagen und eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich war. Dem Überprüfungsbericht für diesen Wirkstoff zufolge, der im Zuge der Risikobewertung für den Wirkstoff nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erstellt wurde, ist Purpureocillium lilacinum Stamm PL11 für den Menschen nicht pathogen und ist das von Metaboliten ausgehende Risiko für den Menschen vernachlässigbar. Unter Berücksichtigung des Peer-Reviews der Risikobewertung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Purpureocillium lilacinum Stamm PL11, des Überprüfungsberichts sowie von Artikel 5 und Artikel 14 Absatz 2 Buchstaben a, c und d der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ist es nicht erforderlich, RHG für diesen Stoff festzulegen, und daher angezeigt, Purpureocillium lilacinum Stamm PL11 in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/159 der Kommission wurde Bacillus amyloliquefaciens Stamm IT-45 als Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt. Im Zuge…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1455 der Kommission wurde Bacillus amyloliquefaciens Stamm AH2 als Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt. Im Zuge…
Im Rahmen der Genehmigung des Wirkstoffs Bacillus subtilis Stamm IAB/BS03 wurde in die Kurzfassung des Dossiers ein RHG-Antrag gemäß Artikel 8 Absatz 1…
Im Rahmen der Genehmigung des Wirkstoffs Metschnikowia fructicola Stamm NRRL/Y-27328 wurde in die Kurzfassung des Dossiers ein RHG-Antrag gemäß Artikel 8 Absatz…
Im Rahmen der Genehmigung des Wirkstoffs Beauveria bassiana Stamm PPRI 5339 legte die Behörde eine Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung von…
Der Wirkstoff Bacillus amyloliquefaciens subsp. plantarum Stamm D747 wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1316/2014 der Kommission genehmigt. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.