Erwägungsgrund 2 32023R1089
Am 5. Juni 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1094 angenommen, mit dem eines der Kriterien für die Aufnahme von natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen in die Liste geändert wurde, um in Russland tätige führende Geschäftsleute und ihre unmittelbaren Familienangehörigen oder andere von ihnen profitierenden Geschäftsleute, juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in Wirtschaftssektoren tätig sind, die für die Regierung der Russischen Föderation eine wesentliche Einnahmequelle darstellen, einzubeziehen.