Erwägungsgrund 14 32023R1113
Darüber hinaus werden in der Mitteilung der Kommission vom 7. Mai 2020 zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sechs vorrangige Bereiche genannt, in denen dringend Maßnahmen zur Verbesserung des Systems der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung getroffen werden müssen, einschließlich der Schaffung eines kohärenten Rechtsrahmens für dieses System in der Union mit dem Ziel, detailliertere und einheitlichere Vorschriften zu erhalten, insbesondere um den Auswirkungen technologischer Innovationen und Entwicklungen bei internationalen Standards Rechnung zu tragen und eine unterschiedliche Umsetzung bestehender Vorschriften zu vermeiden. Die Arbeiten auf internationaler Ebene lassen erkennen, dass der Kreis der Wirtschaftsbereiche oder Unternehmen, die unter die Vorschriften zur Bekämpfung dieses Systems fallen, erweitert werden muss und dass es zu prüfen gilt, in welcher Weise diese Vorschriften für bislang nicht erfasste Anbieter von Krypto-Dienstleistungen gelten sollten.