Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Begünstigten sollte wirksame Verfahren für Kryptowertetransfers einrichten, um feststellen zu können, ob die Angaben zum Originator oder zum Begünstigten fehlen oder unvollständig sind. Diese Verfahren sollten gegebenenfalls eine Überwachung nach den oder während der Transfers einschließen. Es sollte nicht verlangt werden, dass die Angaben direkt dem Kryptowertetransfer selbst beigefügt werden, solange sie vor dem Kryptowertetransfer, zeitgleich damit oder parallel dazu übermittelt und auf Anfrage den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Begünstigten richtet wirksame Verfahren ein, einschließlich – soweit angebracht – einer Überwachung nach den oder…
er fordert die vorgeschriebenen Angaben zum Originator und zum Begünstigten an, bevor er dem Begünstigten die Kryptowerte zur Verfügung stellt.
Der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Originators stellt sicher, dass bei Kryptowertetransfers folgende Angaben zum Begünstigten übermittelt werden:
Der zwischengeschaltete Anbieter von Krypto-Dienstleistungen richtet wirksame Verfahren ein, einschließlich – soweit angebracht – einer Überwachung nach den…
Der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Originators sollte zudem sicherstellen, dass bei Kryptowertetransfers folgende Informationen übermittelt werden:…
Bei Geldtransfers oder Kryptowertetransfers, bei denen die Überprüfung als ausgeführt gilt, sollten die Zahlungsdienstleister und Anbieter von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.