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Zahlungsdienstleister und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollten sicherstellen, dass die Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger bzw. zum Originator und zum Begünstigten nicht fehlen oder unvollständig sind.
Bevor der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Begünstigten dem Begünstigten die Kryptowerte zur Verfügung stellt, überprüft er die Richtigkeit der in…
er fordert die vorgeschriebenen Angaben zum Originator und zum Begünstigten an, bevor er dem Begünstigten die Kryptowerte zur Verfügung stellt.
Vor Durchführung eines Kryptowertetransfers überprüft der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Originators die Richtigkeit der in Absatz 1 genannten Angaben…
Bei Geldtransfers oder Kryptowertetransfers, bei denen die Überprüfung als ausgeführt gilt, sollten die Zahlungsdienstleister und Anbieter von…
Der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Begünstigten sollte wirksame Verfahren für Kryptowertetransfers einrichten, um feststellen zu können, ob die…
Sobald der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, der zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister, der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.