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Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollten wie alle Verpflichteten das mit ihren Kunden, Produkten und Lieferkanälen verbundene Risiko bewerten und überwachen. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollten zudem das mit ihren Transaktionen verbundene Risiko bewerten, und zwar auch, wenn sie Transfers an oder von selbst gehostete(n) Adressen durchführen. Wenn ein Anbieter von Krypto-Dienstleistungen feststellt oder festgestellt hat, dass die Angaben zu einem eine selbst gehostete Adresse verwendenden Originator oder Begünstigten falsch sind, oder wenn ein Anbieter von Krypto-Dienstleistungen bei Transaktionen oder in Situationen, in deren Fall das mit Transfers unter Beteiligung selbst gehosteter Adressen verbundene Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung höher ist, auf ungewöhnliche oder verdächtige Muster stößt, sollte dieser Anbieter von Krypto-Dienstleistungen gegebenenfalls verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden, um die Risiken entsprechend zu beherrschen und zu mindern. Der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollte diesem Umstand bei der Beurteilung, ob ein Kryptowertetransfer oder eine damit verbundene Transaktion ungewöhnlich ist und der zentralen Meldestelle (FIU) gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 zu melden ist, Rechnung tragen.
Die Mitgliedstaaten verpflichten Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln und zu bewerten, das…
Bei der Bewertung, ob ein Kryptowertetransfer oder eine damit verbundene Transaktion verdächtig ist und der zentralen Meldestelle gemäß der Richtlinie (EU)…
Verpflichtete, die eine Übertragung von Kryptowerten ausführen, deren Begünstigter oder Auftraggeber eine selbst gehostete Adresse ist, haben das mit der…
Im Falle eines Kryptowertetransfers an eine selbst gehostete Adresse, holt der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Originators die in den Absätzen 1 und 2…
Im Falle von Transfers an oder von selbst gehostete(n) Adresse(n) sollte der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen – in der Regel bei seinem Kunden – die Angaben…
Sobald der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, der zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister, der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.