Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zulassung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen Art der Kryptowerte-Dienstleistungen Mindestkapitalanforderungen nach Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe a Klasse 1 Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit einer Zulassung für folgende Kryptowerte-Dienstleistungen: — Auftragsausführung für Kunden, — Platzierung von Kryptowerten, — Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden, — Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden — Beratung zu Kryptowerten und/oder — Portfolioverwaltung von Kryptowerten. 50 000 EUR Klasse 2 Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit einer Zulassung für die Kryptowerte-Dienstleistungen der Klasse 1 und für — Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden, — Tausch von Kryptowerten gegen Geldbeträge und/oder — Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte. 125 000 EUR Klasse 3 Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit einer Zulassung für die Kryptowerte-Dienstleistungen der Klasse 2 und für — Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte. 150 000 EUR
die Art der Kryptowerte, auf die sich die Kryptowerte-Dienstleistung bezieht;
gelten die Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden als der in Anhang I Abschnitt A Nummer 1 der Richtlinie 2014/65/EU genannten…
die Kryptowerte-Dienstleistungen, die der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen grenzüberschreitend zu erbringen beabsichtigt;
eine juristische Person oder ein anderes Unternehmen ist, die bzw. das gemäß Artikel 63 als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zugelassen wurde, oder
die Mitglieder des Leitungsorgans des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen die in Artikel 68 Absatz 1 festgelegten Kriterien nicht erfüllen;
Für Rechtsträger, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, sind besondere Vorschriften erforderlich. Eine erste Kategorie solcher Dienstleistungen umfasst…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.