Gesetze
Gesetz wird geladen …
Signifikante vermögenswertereferenzierte Token können als Tauschmittel und für großvolumige Zahlungstransaktionen verwendet werden. Da solche großen Volumina spezifische Risiken für die geldpolitischen Transmissionskanäle und die Währungshoheit darstellen können, sollte der EBA die Aufgabe übertragen werden, die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token zu beaufsichtigen, sobald die entsprechenden Token als signifikant eingestuft wurden. Bei dieser Aufgabenübertragung sollte der sehr speziellen Art der Risiken, die mit vermögenswertereferenzierten Token verbunden sind, Rechnung getragen werden, und es sollte kein Präzedenzfall für etwaige andere Gesetzgebungsakte der Union über Finanzdienstleistungen geschaffen werden.
Wurden vermögenswertereferenzierte Token gemäß einem Beschluss der EBA nach Absatz 3 des vorliegenden Artikels als signifikant eingestuft, so wird die…
Abgabe von Warnungen, dass ein Emittent eines signifikanten vermögenswertereferenzierten Token seinen Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung nicht nachkommt;
Einen Emittenten eines signifikanten vermögenswertereferenzierten Token oder eine Person, die einen Emittenten eines signifikanten vermögenswertereferenzierter…
Wurde ein vermögenswertereferenzierter Token nach Artikel 43 oder Artikel 44 als signifikant eingestuft, wird die Tätigkeit des Emittenten des betreffenden…
Signifikante E-Geld-Token, die auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lauten, bei der es sich nicht um den Euro handelt, und die als Tauschmittel und…
Zur Beaufsichtigung der Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und signifikanter E-Geld-Token sollte die EBA unter anderem befugt sein,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.