Erwägungsgrund 117 32023R1114
Die Ausgabe und das Anbieten von Kryptowerten, die Beantragung ihrer Zulassung zum Handel und die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen könnten die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften der Union über den Schutz personenbezogener Daten erfolgen. Diese Verordnung lässt die in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und in der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates. festgelegten Rechte und Pflichten unberührt.